Bei uns findest Du für die angegeben Klassen nur Fahrzeuge, die es Dir leicht machen sollen. Noch leichter geht es mit den Automatik-Fahrzeugen, die wir für die Klassen B + BE bereitstellen.

Klasse B / BF17

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässigem Gesamtgewicht max. 3500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg
  • Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
  • Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre (begl. Fahren)
  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Einschluß
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Man kann sich ab 16-einhalb Jahren bei uns zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden, wozu die Erziehungsberechtigten zustimmen müssen zustimmen. Nach ein paar Formalitäten beginnt die ganz normale Ausbildung bei uns (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird grundsätzlich nur in Deutschland anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland denken.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden — und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung! Ins Ausland sollte man in dieser Übergangszeit aber noch nicht fahren, da es weiterhin Probleme mit der Anerkennung der Prüfbescheinigung geben könnte.

Mehr Informationen erhältst du direkt bei uns.

Klasse BE

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg
  • Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre (begl. Fahren)
  • Lizenzprüfung
  • Praxis

  • Vorbesitz
  • Klasse B

Klasse B96

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG über 750 kg oder zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg
  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
  • Mindestalter
  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begl. Fahren
  • Lizenzprüfung
  • keine, aber Schulung

  • Vorbesitz
  • Klasse B

Hinweis
Aktuell sind wir auf der Suche nach einem neuen Fahrlehrer für die Motorrad Klassen. Deshalb sind vorübergehend keine neuen Anmeldungen für die Klassen A, A1, A2 sowie AM möglich!

In den Zweiradklassen findest du bestimmt das richtige Moped von Mofa bis Klasse A. Für die Fahrstunden stellen wir Dir kostenlos die Motorradkluft Gr. S - XL und Stiefel Gr. 38-46 zur Verfügung.

Klasse A

  • Krafträder mit Hubraum über 50 cm³
    oder bbH über 45 km/h
  • Dreirädrige Lraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren), oder bbH über 45 km/h, oder Leistung über 15 kW
  • Mindestalter
  • 24 Jahre (bei Vorbesitz A2 20 Jahre)
  • Lizenzprüfung
  • Theorie (nicht bei Vorbesitz A2)

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse A1

  • Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h und Leistung von max. 15 kW
  • Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
  • Mindestalter
  • 16 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Starte den Motor!

Klasse A2

  • Krafträder mit Leistung max. 35 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie (nicht bei Vorbesitz A1 )

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 25 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor und Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbh max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren und Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor und Leermasse max. 350 kg
  • Zusammenfassung der alten Klassen "M" und "S"
  • Mindestalter
  • 15 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Sonder-Klassen

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

  • Mindestalter
  • 16 Jahre
  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h
  • Anhänger bis 25 km/h

Mofa

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).

  • Mindestalter
  • 15 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Autorisierung
  • Motorisierte Fahrräder
  • Mofas bis 25 km/h

Kosten Klasse B196

Beschreibung

Preis in EUR

Fahrstunde je 45 min.

58 €

Sonderfahrt*

68 €

* Es gibt 5 Pflicht-Sonderfahrten

Kosten Klasse BE

Beschreibung

Preis in EUR

Fahrstunde je 45 min.

65 €

Sonderfahrt*

65 €

Praktische Prüfung

200 €

* Es gibt 5 Pflicht-Sonderfahrten

Kosten Klasse A2

Beschreibung

Preis in EUR

Grundbetrag

400 €

Fahrstunde je 45 min.

65 €

Sonderfahrt*

75 €

Theoretische Prüfung

50 €

Praktische Prüfung

200 €

* Es gibt 12 Pflicht-Sonderfahrten

Kosten Klasse A1

Beschreibung

Preis in EUR

Grundbetrag

400 €

Fahrstunde je 45 min.

65 €

Sonderfahrt*

75 €

Theoretische Prüfung

50 €

Praktische Prüfung

200 €

* Es gibt 12 Pflicht-Sonderfahrten

Kosten Klasse A

Beschreibung

Preis in EUR

Grundbetrag

400 €

Fahrstunde je 45 min.

65 €

Sonderfahrt*

75 €

Theoretische Prüfung

50 €

Praktische Prüfung

200 €

* Es gibt 12 Pflicht-Sonderfahrten

Kosten Klasse AM

Beschreibung

Preis in EUR

Grundbetrag

400 €

Fahrstunde je 45 min.

65 €

Theoretische Prüfung

50 €

Praktische Prüfung

175 €

Kosten Klasse B

Beschreibung

Preis in EUR

Grundbetrag

400 €

Fahrstunde je 45 min.

58 €

Sonderfahrt*

68 €

Theoretische Prüfung

50 €

Praktische Prüfung

175 €

* Es gibt 12 Pflicht-Sonderfahrten

Jetzt anmelden

Du kannst dich hier zum Führerschein anmelden. Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, bring bitte die von deinen Eltern unterschriebene Einver­ständnis­erklärung in die Fahrschule mit. Wenn du deine Anmeldung lieber schriftlich machen möchtest, fülle diese Anmeldung aus und bringe Sie einfach bei uns vorbei.