Klassen &
Fahrzeuge

Bei uns findest Du für die angegeben Klassen nur Fahrzeuge, die es Dir leicht machen sollen. Noch leichter geht es mit den Automatik-Fahrzeugen, die wir für die Klassen B + BE bereitstellen.
In den Zweiradklassen findest du bestimmt das richtige Moped von Mofa bis Klasse A. Für die Fahrstunden stellen wir Dir kostenlos die Motorradkluft Gr. S - XL und Stiefel Gr. 38-46 zur Verfügung.

Anmeldung

Wenn du schon jetzt die Anmeldung ausfüllen möchtest, klicke hier.

Motorrad Klassen

! Hinweis - Aktuell sind wir auf der Suche nach einem neuen Fahrlehrer für die Motorrad Klassen. Deshalb sind vorübergehend keine neuen Anmeldungen für die Klassen A, A1, A2 sowie AM möglich !

Klasse A

  • Krafträder mit Hubraum über 50 cm³
    oder bbH über 45 km/h
  • Dreirädrige Lraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
    oder bbH über 45 km/h
    oder Leistung über 15 kW

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss: AM, A1, A2

Mindestalter:
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb.

Klasse A1

  • Krafträder mit Hubraum max. 125 cm³, Leistung max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h und Leistung von max. 15 kW

Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt

Einschluss: AM

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2

  • Krafträder mit Leistung max. 35 kW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.

Einschluss: AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 25 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor und Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbh max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren und Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh max. 45 km/h, Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor und Leermasse max. 350 kg

Zusammenfassung der alten Klassen "M" und "S".

Mindestalter: 16 Jahre

PKW Klassen

Klasse B

  • Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässigem Gesamtgewicht max. 3500 kg und max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3500 kg

Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung

Einschluss: AM, L

Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Klasse BE

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Keine Theorieprüfung erforderlich.

Vorbesitz: B

Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Klasse B96

  • Kfz der Klasse B mit Anhänger mit zG über 750 kg oder zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

Vorbesitz: B

Mindestalter:
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)

Fahrzeuge

Sonder-Klassen

Klasse L

  • Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), ab 16 Jahre

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt,

sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mofa (Prüfbescheinigung)

  • Kein Vorbesitz, (Einschluß: Keine), ab 15 Jahre

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).

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